Arbeitsrecht in Hannover

 

 

Die Kanzlei Karoff & Möhring berät und vertritt Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen ganz gleich, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. Mit erfolgreicher Beratung, Betreuung und gerichtlicher Vertretung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte und auch Betriebsräte haben wir uns nicht nur im Raum Hannover einen Namen als kompetente Fachanwälte gemacht. Das Angebot der Kanzlei Karoff & Möhring zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Interessen reicht von der Vorbereitung und Verhandlung außergerichtlicher Lösungen bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht auch über mehrere Instanzen. Dabei sind wir in allen Fragen des Arbeitsrechts nicht nur in Hannover, sondern auch bundesweit tätig. Am Anfang eines Mandatsverhältnisses mit Ihnen steht grundsätzlich eine gründliche Beratung durch die Fachanwälte unserer Kanzlei, wobei wir auch Ihre persönliche Situation berücksichtigen. So arbeiten wir gemeinsam die jeweils anstehenden arbeitsrechtlichen Sachverhalte auf und erklären Ihnen, wie wir den Ihren Fall rechtlich einordnen sowie welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.

Dabei können Sie sich nicht nur auf unsere langjährige Erfahrung, sondern auch auf unsere Kenntnis der jeweils aktuellsten arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung verlassen. Nach erfolgter Beratung machen wir Ihnen konkrete Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise sowie zu dem daraus zu erwartenden Kostenrisiko, damit Sie für sich eine fundierte Entscheidung treffen können. Unsere Kanzlei übernimmt unter anderem Mandate zu den Themenbereichen Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, befristete Arbeitsverträge, Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen und Abfindung sowie Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit sowohl für Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeberseite sind wir es gewohnt, arbeitsrechtliche Themen aus den unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.

Arbeitsverträge

Wer Arbeitsverträge in Hannover oder anderswo abschließt, steht oft vor dem Problem eines mangelnden Verständnisses für deren Inhalt. Manche Klauseln enthalten Formulierungen, die für Laien oft etwas völlig anderes bedeuten, als rechtlich eigentlich gemeint ist. Da das Arbeitsverhältnis ein zentraler Aspekt im Leben ist, ist ein klares Verständnis der Vertragsinhalte aber unverzichtbar. Daher führt kein Weg vorbei an der Prüfung der Arbeitsverträge. In Hannover sind wir hier für Sie da.

Arbeitsverträge in Hannover und anderen Orten bedürfen in der Regel einer gründlichen Analyse. Denn nach der Unterzeichnung gibt es nur unter außergewöhnlichen Umständen die Möglichkeit eines Eingriffs in die Arbeitsverträge. In Hannover und Umgebung sind wir daher darum bemüht, rechtzeitig mit versiertem Rat zur Seite zu stehen, um etwaige Unklarheiten aufzuklären oder im Hinblick auf die Änderung bestimmter Klauseln rechtlich fundierte und praxisorientierte Vorschläge zu machen.

Unsere Überprüfung von Verträgen bezieht sich dabei einerseits auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen einschließlich spezieller Vorschriften für bestimmte Branchen. Zum anderen prüfen wir Arbeitsverträge in Hannover auch im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Denn oft liegen die Probleme von Arbeitsverträgen nicht in den groben Rahmenbedingungen, sondern in den feinen Details. Deshalb schauen wir gerade im Arbeitsrecht besonders genau auf die einzelnen Klauseln der Arbeitsverträge in Hannover.

Mögliche Stolpersteine bei Arbeitsverträgen

Wie schon erwähnt, können in Arbeitsverträgen Klauseln vorhanden sein, welche im Nachhinein zu Unstimmigkeiten führen. Aber auch nicht genauer beschriebene Inhalte, können diese verursachen.

Ein Beispiel wäre hier die Positionsbezeichnung bzw. das Tätigkeitsfeld. Es sollte immer so genau wie möglich beschrieben werden, welche Position man bekleiden soll und welche Arbeit das Tätigkeitsfeld umfassen soll. Ist hier eine allgemeine Formulierung vorhanden, so kann dies versteckte Überstunden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch eine allgemeine Formulierung, der Arbeitgeber das Tätigkeitsfeld des Arbeitsnehmers nach Gut Dünken jeder Zeit ändern kann.

Auch bei der Befristung sollten Sie die Augen aufhalten. Fehlt eine genaue Beschreibung zur Befristung, können Sie eigentlich von einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgehen. Ist eine Befristung explizit erwähnt, sollte zusätzlich darauf geachtet werden, ob diese mit oder ohne Sachgrund vorliegt. Liegt keiner vor, endet Sie, außer anders erwähnt, normalerweise nach 2 Jahren.

Ein weiteres Beispiel wären natürlich auch die Überstunden. Ohne eine weitere Erwähnung, sollte ein Arbeitnehmer nämlich nicht zu Überstunden verpflichtet sein, außer es liegt ein Sonderfall oder ein Notfall vor. Selbst wenn die Überstunden vermerkt sind, sollten Sie entsprechend vergütet werden oder durch Freizeitausgleich abgeglichen werden. Denn auch wenn Überstunden durch den Vertrag verlangt werden, sollten Sie im Rahmen bleiben.

Befristung

Das geltende Arbeitsrecht erlaubt es unter Umständen, ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren. Gleichzeitig bestimmt das Arbeitsrecht, dass eine solche Befristung nur unter bestimmten Voraussetzen zulässig ist, da sie für beide am Arbeitsverhältnis beteiligte Parteien – und dabei vor allem für den Arbeitnehmer – risikoreich ist.

Aus diesem Grund sollte ein Arbeitsvertrag mit einer Befristung besonders gründlich geprüft werden, insbesondere dann, wenn in dem entsprechenden Unternehmen befristete Arbeitsverträge nicht üblich sind.

Die Bestimmungen zur Befristung aus dem Arbeitsrecht können bei falscher Anwendung dazu führen, dass statt eines befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits vor dem Abschluss anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.

So wissen Sie – als Arbeitnehmer sowie als Arbeitgeber – dass Sie einen vor dem Arbeitsrecht gültigen befristeten Vertrag eingegangen sind und erhalten auf diese Weise Rechtssicherheit. Sie wissen, dass Sie eine durch das Arbeitsrecht abgesicherte Grundlage besitzen, auf die Sie bauen können. So verhindern Sie frühzeitig die Entstehung von Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht Hannover enden und unter Umständen zu wirtschaftlichen und persönlichen Problemen größeren Ausmaßes führen können.
Gerade Arbeitsverträge mit Befristung rufen bei beiden Parteien das besondere Bedürfnis nach Rechtssicherheit wach, da befristete Arbeitsverträge den langfristigen Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zulassen.

Deshalb ist es gut, mit einer kompetenten Beratung im Bereich Arbeitsrecht eine dritte Partei zu haben, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften aus dem Arbeitsrecht überwacht.

Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Befristung steht Ihnen die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Karoff & Möhring in Hannover gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie gleich ein persönliches Beratungsgespräch.

Kündigung in Hannover

Selbst wenn eine Kündigung wirksam ist, so beendet diese Maßnahme nicht nur einfach ein Arbeitsverhältnis. So sind Kündigungen zum Beispiel oft mit der Zahlung von Abfindungen verbunden und auch die Erteilung ordnungsgemäßer Zeugnisse steht anlässlich einer Kündigung an. Ganz gleich, ob Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder ob Sie als Arbeitgeber über Kündigungen entscheiden, in jedem Fall ist unsere Kanzlei der richtige Partner für Sie. Vor allem auf Arbeitnehmerseite werfen Kündigungen für die Betroffenen oft existenzielle Fragen auf. Unsere Kanzlei in Hannover prüft die Wirksamkeit einer Kündigung, verhindert unberechtigte Kündigungen bzw. wehrt sie ab und berät über die sozialrechtlichen Folgen von Kündigungen. Kündigungsschutzverfahren bilden deshalb einen bedeutenden Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit für Arbeitnehmer.

Darüber hinaus machen wir Ihre Ansprüche aus Kündigungen geltend wie ausstehende Zahlungen aus Gehältern, Provisionen, Karenzentschädigungen, Urlaub und nicht zuletzt das Erteilen von ordnungsgemäßen Arbeitszeugnissen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche auch durch. Ebenfalls übernehmen wir Ihr Mandat für Befristungskontrollklagen vor den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten. Arbeitgeber beraten wir über die Gestaltung einer wirksamen Kündigung, damit Sie eine auch rechtlich fundierte Entscheidung treffen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Arbeitsverträgen unser juristisches Wissen zu Kündigungen schon bei der Formulierung von Arbeitsverträgen zur Verfügung. Auch prüfen wir befristete Arbeitsverträge speziell auf die Wirksamkeit der dort vorgesehenen Kündinungsregeln möglichst noch vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.

Wir bemühen uns dabei, Ihnen nicht nur fachlichen Rat zu geben, sondern Sie auch – falls nötig – emotional zu stärken und mit Ihnen gemeinsam als Team die sich stellenden arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen.

Aufhebungsvertrag in Hannover

Aufhebungsverträge werden in Situationen geschlossen, in denen Arbeitnehmer Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollen. Die Kanzlei Karoff & Möhring berät Sie über die Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen sowie die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen. Von einem fairen, beidseitig akzeptierten Aufhebungsvertrag können sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer profitieren und dem entsprechend enden zahlreiche Arbeitsverhältnisse nicht durch Kündigung, sondern mit der Unterzeichnung eines zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrages. Unsere Kanzlei trägt mit praktikablen Lösungsvorschlägen dazu bei, am Ende einen fairen Ausgleich zwischen den Beteiligten zu erreichen, der allseits akzeptiert wird und Bestand hat.

Aufhebungsverträge sind zwar grundsätzlich frei verhandelbar, ein wirksamer Aufhebungsvertrag muss jedoch schriftlich vereinbart werden. Die Kanzlei Karoff & Möhring hilft Arbeitnehmern und Arbeitgebern Aufhebungsverträge zu formulieren oder prüft vorhandene Vertragsentwürfe. Dabei berücksichtigen wir aus der Sicht von Arbeitnehmern auch ihr Interesse, zum Beispiel unerwünschte sozialrechtliche Konsequenzen aus einem Aufhebungsvertrag zu vermeiden bzw. vertraglich auszugleichen. Arbeitgeber beraten und betreuen wir über die Möglichkeit zu Aufhebungsverträgen, von der auch das Unternehmen profitiert.

Ein Aufhebungsvertrag hat für beide Seiten Vor- und Nachteile. So müssen die üblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und es gibt weiterhin die Chance auf eine Abfindung.
Ein Aufhebungsvertrag kann aber auch dazu führen, dass ein Mandant für Zahlungen vom Arbeitsamt gesperrt wird – das Arbeitsverhältnis wurde ja im Grunde freiwillig beendet und hat eventuell eine Abfindung bekommen, die mit einberechnet wird.
Der Arbeitgeber hingegen hat mit dem Arbeitsvertrag den Vorteil, dass Mitarbeiter gekündigt werden können, die normalerweise nicht „an der Reihe wären“. Dies bedeutet, dass jemand der durch Sozialauswahl, älterer Mitarbeiter und/oder verheiratet, betroffen sein kann. Zusätzlich muss bei einem Aufhebungsvertrag auch kein Kündigungsgrund angegeben werden, da dies ja auf beidseitigen Einverständnis hin geschieht.

Der einzige nennenswerte Negativpunkt für den Arbeitgeber ist die Tatsache, dass er weiterhin zu Sonderzahlungen, wie Abfindungen oder Wettbewerbsausgleich, verpflichtet ist.
Somit sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf achten, dass der Aufhebungsvertrag vernünftig aufgesetzt wird bzw. durchgeführt wird. So kann man etwaige Zahlungsschwierigkeiten umgehen, in dem ein Grund für die Kündigung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen wird – namentlich betriebliche Gründe. Hält man zusätzlich die Kündigungsfristen ein, sollte es keinerlei Schwierigkeiten für den Arbeitnehmer geben.
Sollten Sie weitere Fragen zum Aufhebungsvertrag haben, können Sie uns stets in unserer Kanzlei in Hannover kontaktieren.

Arbeitszeugnis in Hannover

Ein Aufhebungsvertrag in Hannover gehört zu den Vorgängen, die relativ häufig im Bereich des Arbeitsrechts zu behandeln sind. Viele Firmen nutzen die Option, einem Mitarbeiter einenAufhebungsvertrag in Hannover anzubieten, als „kulante“ Lösung, die die Karriere des Betroffenen nicht ausbremst. Dennoch sind bei dieser Art von Vertrag viele Feinheiten zu beachten, damit der Arbeitnehmer keine Nachteile hat. Wenn Sie aktuell von einemAufhebungsvertrag in Hannover betroffen sind, sollten Sie darum juristischen Rat einholen. Wenn ein solcher Vertrag bereits formuliert vorliegt, ist es höchste Zeit, ihn auf alle Details hin überprüfen zu lassen. Wie überall, steckt in den Details eines Vertrags oft mehr, als Sie als relativer Laie erkennen können.

Mit anderen Worten: Auch ein Aufhebungsvertrag in Hannover, der auf Sie erleichternd und positiv wirkt, kann Klauseln enthalten, die spätere Ansprüche klar ausschließen, Ansprüche, die Ihnen möglicherweise noch zustehen. Einem Aufhebungsvertrag in Hannover gehen oft sehr unerfreuliche Zeiten in einem Betrieb voraus. Wenn Sie mit einem solchen Vertrag konfrontiert sind, sind Sie vermutlich schon durch sehr unschöne Phasen gegangen. Da ist es nicht nur inhaltlich sinnvoll, einen solchen Vertrag prüfen und bewerten zu lassen. Auch in psychologischer Hinsicht kann es sehr erleichternd sein, mit einem solchen Vorgang nicht allein da zu stehen. Wenden Sie sich also mit Ihren Fragen und Problemen zum Aufhebungsvertrag an die Experten!

Abmahnung in Hannover

Bei einer Abmahnung in Hannover handelt es sich um eine meist schriftlich fixierte Rüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausspricht. Sie wird der Personalakte hinzugefügt. Ziel einer Abmahnung ist es, dass ein Beschäftigter ein bestimmtes Fehlverhalten abstellt. Gründe gibt es viele. Dazu zählen unterschiedliche Fehlleistungen während der Tätigkeit. Verhält sich ein Verkäufer zum Beispiel mehrfach unfreundlich zu Kunden, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung in Hannover aussprechen. Auch Unpünktlichkeit kann zu einer solchen Rüge führen. Abmahnungen können zudem auf verspätet eingereichten Krankmeldungen, Rufschädigung oder einem Bagatelldiebstahl basieren. Aus einer Abmahnung in Hannover folgen zunächst keine konkreten Konsequenzen für den betroffenen Arbeitnehmer, sie fungiert als Ermahnung. Gleichwohl sollten Beschäftigte sie ernst nehmen.

Bei einer späteren Kündigung spielt dieses Schriftstück meist eine erhebliche Rolle. Arbeitgeber können es als Beweismittel vorlegen. Fühlen Sie sich als Mitarbeiter ungerechtfertigt abgemahnt, sollten Sie uns sofort nach dem Erhalt kontaktieren. Wir prüfen den Sachverhalt und gehen bei konkreten Erfolgsaussichten dagegen vor. Wir unterstützen auch Arbeitgeber bei einer Abmahnung in Hannover. Bestenfalls wenden Sie sich als Unternehmer vor dem Formulieren einer Abmahnung an uns. Unser Team berät Sie umfassend, sodass Sie eine rechtssichere und gerichtsfeste Abmahnung in Hannover verfassen. Damit meiden Sie die zahlreichen Fehler, welche eine Rüge enthalten kann. Bei vielen Abmahnungen mangelt es zum Beispiel am ausreichenden Grund oder an einer detaillierten Beschreibung und Dokumentation des Sachverhalts.

Dienstverträge in Hannover

Bei einer Abmahnung in Hannover handelt es sich um eine meist schriftlich fixierte Rüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausspricht. Sie wird der Personalakte hinzugefügt. Ziel einer Abmahnung ist es, dass ein Beschäftigter ein bestimmtes Fehlverhalten abstellt. Gründe gibt es viele. Dazu zählen unterschiedliche Fehlleistungen während der Tätigkeit. Verhält sich ein Verkäufer zum Beispiel mehrfach unfreundlich zu Kunden, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung in Hannover aussprechen. Auch Unpünktlichkeit kann zu einer solchen Rüge führen. Abmahnungen können zudem auf verspätet eingereichten Krankmeldungen, Rufschädigung oder einem Bagatelldiebstahl basieren. Aus einer Abmahnung in Hannover folgen zunächst keine konkreten Konsequenzen für den betroffenen Arbeitnehmer, sie fungiert als Ermahnung. Gleichwohl sollten Beschäftigte sie ernst nehmen.

Bei einer späteren Kündigung spielt dieses Schriftstück meist eine erhebliche Rolle. Arbeitgeber können es als Beweismittel vorlegen. Fühlen Sie sich als Mitarbeiter ungerechtfertigt abgemahnt, sollten Sie uns sofort nach dem Erhalt kontaktieren. Wir prüfen den Sachverhalt und gehen bei konkreten Erfolgsaussichten dagegen vor. Wir unterstützen auch Arbeitgeber bei einer Abmahnung in Hannover. Bestenfalls wenden Sie sich als Unternehmer vor dem Formulieren einer Abmahnung an uns. Unser Team berät Sie umfassend, sodass Sie eine rechtssichere und gerichtsfeste Abmahnung in Hannover verfassen. Damit meiden Sie die zahlreichen Fehler, welche eine Rüge enthalten kann. Bei vielen Abmahnungen mangelt es zum Beispiel am ausreichenden Grund oder an einer detaillierten Beschreibung und Dokumentation des Sachverhalts.

Urlaub in Hannover

Im Grunde ist der Umfang eines zu nehmenden bzw. gewährten Urlaubs klar aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich. Dennoch ist es nicht in jedem Fall möglich, den Urlaub in Hannover auch zu nehmen, zum Beispiel, wenn personelle Engpässe bestehen. Wenn Sie Fragen zu Ihren Urlaubsansprüchen haben, werden Sie sie sicherlich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Oftmals aber bestehen Unklarheiten dahin gehend, wie viel Urlaub Ihnen zusteht.
Kommen Sie in unsere Kanzlei zu einer Beratung zum Thema Urlaubsansprüche, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht gerecht behandelt wurden bzw. werden. Wenn Ihr Urlaub verfallen ist, weil Sie ihn nicht innerhalb einer bestimmten Frist genommen haben, kann dies sehr unangenehm sein.

Oftmals wird der Urlaub auch in eine Gehaltszahlung umgewandelt. Wenn Ihnen diese Option verweigert wird, Sie Ihren Urlaub aber aus betriebsbedingten Gründen nicht antreten konnten, ist es auf jeden Fall sinnvoll, unsere Kanzlei einzuschalten. Hier geht es oftmals um größere Summen, die Ihnen unter Umständen verloren gehen könnten.Urlaub, so ist es in jedem Vertrag geregelt, dient auch der Rekreation der Mitarbeiter. Wenn Ihnen dieser über längere Phasen nicht gewährt wird, kann sich dies auch auf Ihre Arbeitskraft und Ihr Wohlbefinden auswirken. Wenn ein solcher Fall vorliegt, sprechen Sie uns auch an. Wir übernehmen Ihren Fall und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Dienstunfähigkeit in Hannover

Beamte auf allen staatlichen Ebenen sowie Soldaten haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn ihnen ein Mediziner Dienstunfähigkeit attestiert. Dabei kann es sich um physische oder psychische Einschränkungen handeln, welche die weitere Ausübung der Tätigkeit unmöglich machen. Bei dieser Frage kann es zwischen Beschäftigten und Dienstherren zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, in diesem Fall sollten Sie sich als Betroffener an unsere Kanzlei wenden. Angesichts der Bedeutung der Dienstunfähigkeit in Hannover empfiehlt sich juristischer Rat dringend, da Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel steht. Zugleich geht es insbesondere bei psychischen Erkrankungen um das persönliche Wohlergehen: Beamte und Soldaten mit einer solchen Problematik ist es nicht zuzumuten, weiter ihren Dienst auszuüben.

Oft hilft nur anwaltlicher Beistand, damit der öffentliche Arbeitgeber die Dienstunfähigkeit in Hannover akzeptiert. Um sich umfassend für eine mögliche Dienstunfähigkeit abzusichern, schließen viele Beschäftige eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Wie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern Versicherungen manchmal unberechtigt die Zahlung der vereinbarten Rente. Sollten Sie sich mit einem ablehnenden Bescheid konfrontiert sehen, leistet unsere Kanzlei ebenfalls Unterstützung. Die Erfahrung zeigt, dass das Einschalten eines Rechtsanwalts oftmals zu einer außergerichtlichen Einigung führt. Die Gesellschaften befürchten einen kostspieligen Gerichtsprozess und meiden ihn. Gerne beraten wir Sie auch, bevor Sie eine Police für die Dienstunfähigkeit abschließen. Ein konkreter Blick auf die komplizierten Klauseln lohnt sich. Damit stellen Sie sicher, dass Sie sich für einen wirkungsvollen Schutz ohne Haken entscheiden.

Sind Sie nicht mehr dienstfähig, haben Sie als Beamter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Entgelt wegen Dienstunfähigkeit. Um die Unfähigkeit oder die Überprüfung Ihrer Dienstfähigkeit in Hannover vornehmen und die Grundlage für Ihre Weiterbeschäftigung oder das Ruheentgelt schaffen zu können, sind Professionalität, Kompetenz und Kenntnis zu den gesetzlichen Aspekten notwendig. Vertrauen Sie auf einen Spezialisten und überlassen die Überprüfung der Dienstfähigkeit in Hannover nicht dem Zufall, wenn Sie eine authentische Bewertung und eine realistische Beurteilung der Situation wünschen. Die Überprüfung der Dienstfähigkeit in Hannover basiert auf klar strukturierten Kriterien und setzt voraus, dass sich der Prüfer in den Details und Grundlagen der Gesetzgebung auskennt.

Hier können Sie auf eine Überprüfung vertrauen, die alle wesentlichen Fakten einbezieht und eine konkrete Beurteilung erzeugt. Sie wissen im Anschluss genau, ob ein Beamter weiterhin dienstfähig ist oder ob die Beantragung einer Rente aufgrund einer nachweislichen Dienstunfähigkeit erfolgte. Unser Angebot eignet sich sowohl für Unternehmer wie für Beamte, die Sicherheit erlangen und sich bei der Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit in Hannover auf das Urteil eines Spezialisten berufen möchten. Durch langjährige Erfahrung und Expertise sind wir Ihr Ansprechpartner und Dienstleister, der sich in diesem Bereich auskennt und ein fundiertes Ergebnis plausibel bereitstellen kann.

Beförderungsauswahl in Hannover

Als Angestellter besteht aus rechtlicher Sicht in erster Linie kein Anspruch auf eine Beförderung. Dennoch besteht eine reelle Chance für Sie durch die Beförderungsauswahl an eine besser bezahlte und Ihren Ansprüchen gerechte Stelle zu kommen. Bei diesem Verfahren gibt es allerdings auch für den Arbeitgeber einige rechtliche Aspekte die zu beachten sind. Sollten Sie also mit der Auswahl Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein, ist nun die Zeit um zu handeln, denn mit der Mitteilung zur Ernennung bleiben nach Rechtsprechung nur noch 14 Tage Zeit bis es zur Ernennung kommt. Doch selbst wenn Sie sich bei der Beförderungsauswahl übergangen fühlen und der Meinung sind, dass Ihnen die Beförderung zusteht ist ein direkter Einspruch bei Ihrem Arbeitgeber meist kontraproduktiv und führt eher zu einem unangenehmen Betriebsklima. Ihr Einspruch sollte deshalb im Vorfeld von einem professionellen Partner geprüft werden, um Ihnen eine rechtlich sichere Handlungsgrundlage zu verschaffen.

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hannover mit Ihrem und vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht. Unser fachkundiges Team berät Sie umfassend zur Beförderungsauswahl und wird in Ihrem Sinne für Sie tätig. Egal ob bei außergerichtlichen Maßnahmen wie der allgemeinen Beratung und Prüfung Ihrer Verträge oder vor Gericht – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht als Arbeitnehmer!

Dienstunfall in Hannover

Was ist ein Dienstunfall?

Nach der gesetzlichen Definition des Beamtenversorgungsgesetzes liegt ein Dienstunfall vor, wenn dieser auf ein auf äußere Einwirkungen beruhendes, plötzliches und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis ist, welcher in der Ausübung des Dienstes eingetreten ist.
Zum Dienst gehören auch Dienstreisen und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst.

Die Fristen nach einem Dienstunfall

Nach einer Verletzung während des Dienstes, kann ein Beamter einen Ersatz für den entstandenen Schaden anmelden – man spricht hier auch von der Unfallfürsorge. Zunächst einmal muss man natürlich gewisse Fristen einhalten, damit überhaupt noch Ersatz geleistet werden kann.

So wird nur Schadensersatz für beschädigte Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände geleistet, wenn der entstandene Schaden innerhalb von 3 Monaten gemeldet wird.
Für Unfallfürsorgesansprüche ist Zeit weit weniger knapp bemessen. Spätestens nach 2 Jahren verfällt der Anspruch nämlich erst in Form der Ausschlussfrist.

Was umfasst die Unfallfürsorge

Wie schon oben erwähnt, kann natürlich entstandener Sachschaden erstattet werden. Dazu zählen auch Kosten, welche durch die erste Hilfeleistung entstanden sind. Des Weiteren hat ein Beamter natürlich ein Anrecht auf eine Erstattung sämtlicher ärztlicher Kosten, welche durch den Dienstunfall entstanden sind.
Über weitere Punkte wann ein Dienstunfall vorliegt, ob Sie Anspruch und in welcher Höhe haben und über weitere Punkte der Unfallfürsorge informieren wir Sie bei einem Beratungsgespräch gern.

Abfindungen in Hannover

Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige Zahlung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Diese findet nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zuge einer Kündigung statt und stellt eine Art Entschädigung dar.
Ob und in welcher Höhe eine solche Entschädigung einem Arbeitnehmer zusteht, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Im Zuge eines Aufhebungsvertrages z.B. findet häufig auch eine Abfindung Ihren Einzug – der Gesetzgeber ist bei einer normalen Kündigung normalerweise nicht dazu verpflichtet, eine solche zu zahlen.

Liegt hingegen eine Kündigung aus betrieblichen Gründen vor, z.B. weil auf Grund einer schlechten Auftragslage Personal eingespart werden muss, so steht dem Arbeitnehmer nach §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) eine Abfindung zu.

Diese beträgt 50% des Monatsverdientes für jedes Jahr, dass er angestellt war – hierbei wird ab sechs Monaten aufgerundet.

Wird durch ein Urteil befunden, dass eine Weiterbeschäftigung für einen Arbeitnehmer unzumutbar ist, so steht Ihm ebenfalls eine Entschädigung zu. Ein solches Urteil erfolgt normalerweise nach Ende eines Kündigungsschutzprozesses.

Wichtig ist hierbei aber zu beachten, dass eine Abfindung im Zuge eines Aufhebungsvertrages dazu führen kann, dass eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I ausgesprochen wird. Lassen Sie sich daher ausführlich und umfangreich im Vorfeld von unserer Kanzlei in Hannover beraten. Weitere Informationen und unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

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