Bei einer Abmahnung in Hannover handelt es sich um eine meist schriftlich fixierte Rüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausspricht. Sie wird der Personalakte hinzugefügt. Ziel einer Abmahnung ist es, dass ein Beschäftigter ein bestimmtes Fehlverhalten abstellt. Gründe gibt es viele. Dazu zählen unterschiedliche Fehlleistungen während der Tätigkeit. Verhält sich ein Verkäufer zum Beispiel mehrfach unfreundlich zu Kunden, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung in Hannover aussprechen. Auch Unpünktlichkeit kann zu einer solchen Rüge führen. Abmahnungen können zudem auf verspätet eingereichten Krankmeldungen, Rufschädigung oder einem Bagatelldiebstahl basieren. Aus einer Abmahnung in Hannover folgen zunächst keine konkreten Konsequenzen für den betroffenen Arbeitnehmer, sie fungiert als Ermahnung. Gleichwohl sollten Beschäftigte sie ernst nehmen.
Bei einer späteren Kündigung spielt dieses Schriftstück meist eine erhebliche Rolle. Arbeitgeber können es als Beweismittel vorlegen. Fühlen Sie sich als Mitarbeiter ungerechtfertigt abgemahnt, sollten Sie uns sofort nach dem Erhalt kontaktieren. Wir prüfen den Sachverhalt und gehen bei konkreten Erfolgsaussichten dagegen vor. Wir unterstützen auch Arbeitgeber bei einer Abmahnung in Hannover. Bestenfalls wenden Sie sich als Unternehmer vor dem Formulieren einer Abmahnung an uns. Unser Team berät Sie umfassend, sodass Sie eine rechtssichere und gerichtsfeste Abmahnung in Hannover verfassen. Damit meiden Sie die zahlreichen Fehler, welche eine Rüge enthalten kann. Bei vielen Abmahnungen mangelt es zum Beispiel am ausreichenden Grund oder an einer detaillierten Beschreibung und Dokumentation des Sachverhalts.