Arbeitsverträge

Wer Arbeitsverträge in Hannover oder anderswo abschließt, steht oft vor dem Problem eines mangelnden Verständnisses für deren Inhalt. Manche Klauseln enthalten Formulierungen, die für Laien oft etwas völlig anderes bedeuten, als rechtlich eigentlich gemeint ist. Da das Arbeitsverhältnis ein zentraler Aspekt im Leben ist, ist ein klares Verständnis der Vertragsinhalte aber unverzichtbar. Daher führt kein Weg vorbei an der Prüfung der Arbeitsverträge. In Hannover sind wir hier für Sie da.

Arbeitsverträge in Hannover und anderen Orten bedürfen in der Regel einer gründlichen Analyse. Denn nach der Unterzeichnung gibt es nur unter außergewöhnlichen Umständen die Möglichkeit eines Eingriffs in die Arbeitsverträge. In Hannover und Umgebung sind wir daher darum bemüht, rechtzeitig mit versiertem Rat zur Seite zu stehen, um etwaige Unklarheiten aufzuklären oder im Hinblick auf die Änderung bestimmter Klauseln rechtlich fundierte und praxisorientierte Vorschläge zu machen.

Unsere Überprüfung von Verträgen bezieht sich dabei einerseits auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen einschließlich spezieller Vorschriften für bestimmte Branchen. Zum anderen prüfen wir Arbeitsverträge in Hannover auch im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Denn oft liegen die Probleme von Arbeitsverträgen nicht in den groben Rahmenbedingungen, sondern in den feinen Details. Deshalb schauen wir gerade im Arbeitsrecht besonders genau auf die einzelnen Klauseln der Arbeitsverträge in Hannover.

Mögliche Stolpersteine bei Arbeitsverträgen

Wie schon erwähnt, können in Arbeitsverträgen Klauseln vorhanden sein, welche im Nachhinein zu Unstimmigkeiten führen. Aber auch nicht genauer beschriebene Inhalte, können diese verursachen.

Ein Beispiel wäre hier die Positionsbezeichnung bzw. das Tätigkeitsfeld. Es sollte immer so genau wie möglich beschrieben werden, welche Position man bekleiden soll und welche Arbeit das Tätigkeitsfeld umfassen soll. Ist hier eine allgemeine Formulierung vorhanden, so kann dies versteckte Überstunden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch eine allgemeine Formulierung, der Arbeitgeber das Tätigkeitsfeld des Arbeitsnehmers nach Gut Dünken jeder Zeit ändern kann.

Auch bei der Befristung sollten Sie die Augen aufhalten. Fehlt eine genaue Beschreibung zur Befristung, können Sie eigentlich von einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgehen. Ist eine Befristung explizit erwähnt, sollte zusätzlich darauf geachtet werden, ob diese mit oder ohne Sachgrund vorliegt. Liegt keiner vor, endet Sie, außer anders erwähnt, normalerweise nach 2 Jahren.

Ein weiteres Beispiel wären natürlich auch die Überstunden. Ohne eine weitere Erwähnung, sollte ein Arbeitnehmer nämlich nicht zu Überstunden verpflichtet sein, außer es liegt ein Sonderfall oder ein Notfall vor. Selbst wenn die Überstunden vermerkt sind, sollten Sie entsprechend vergütet werden oder durch Freizeitausgleich abgeglichen werden. Denn auch wenn Überstunden durch den Vertrag verlangt werden, sollten Sie im Rahmen bleiben.