Beförderungsauswahl in Hannover

Als Angestellter besteht aus rechtlicher Sicht in erster Linie kein Anspruch auf eine Beförderung. Dennoch besteht eine reelle Chance für Sie durch die Beförderungsauswahl an eine besser bezahlte und Ihren Ansprüchen gerechte Stelle zu kommen. Bei diesem Verfahren gibt es allerdings auch für den Arbeitgeber einige rechtliche Aspekte die zu beachten sind. Sollten Sie also mit der Auswahl Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein, ist nun die Zeit um zu handeln, denn mit der Mitteilung zur Ernennung bleiben nach Rechtsprechung nur noch 14 Tage Zeit bis es zur Ernennung kommt. Doch selbst wenn Sie sich bei der Beförderungsauswahl übergangen fühlen und der Meinung sind, dass Ihnen die Beförderung zusteht ist ein direkter Einspruch bei Ihrem Arbeitgeber meist kontraproduktiv und führt eher zu einem unangenehmen Betriebsklima. Ihr Einspruch sollte deshalb im Vorfeld von einem professionellen Partner geprüft werden, um Ihnen eine rechtlich sichere Handlungsgrundlage zu verschaffen.

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hannover mit Ihrem und vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht. Unser fachkundiges Team berät Sie umfassend zur Beförderungsauswahl und wird in Ihrem Sinne für Sie tätig. Egal ob bei außergerichtlichen Maßnahmen wie der allgemeinen Beratung und Prüfung Ihrer Verträge oder vor Gericht – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht als Arbeitnehmer!