Befristung

Das geltende Arbeitsrecht erlaubt es unter Umständen, ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren. Gleichzeitig bestimmt das Arbeitsrecht, dass eine solche Befristung nur unter bestimmten Voraussetzen zulässig ist, da sie für beide am Arbeitsverhältnis beteiligte Parteien – und dabei vor allem für den Arbeitnehmer – risikoreich ist.

Aus diesem Grund sollte ein Arbeitsvertrag mit einer Befristung besonders gründlich geprüft werden, insbesondere dann, wenn in dem entsprechenden Unternehmen befristete Arbeitsverträge nicht üblich sind.

Die Bestimmungen zur Befristung aus dem Arbeitsrecht können bei falscher Anwendung dazu führen, dass statt eines befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits vor dem Abschluss anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.

So wissen Sie – als Arbeitnehmer sowie als Arbeitgeber – dass Sie einen vor dem Arbeitsrecht gültigen befristeten Vertrag eingegangen sind und erhalten auf diese Weise Rechtssicherheit. Sie wissen, dass Sie eine durch das Arbeitsrecht abgesicherte Grundlage besitzen, auf die Sie bauen können. So verhindern Sie frühzeitig die Entstehung von Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht Hannover enden und unter Umständen zu wirtschaftlichen und persönlichen Problemen größeren Ausmaßes führen können.
Gerade Arbeitsverträge mit Befristung rufen bei beiden Parteien das besondere Bedürfnis nach Rechtssicherheit wach, da befristete Arbeitsverträge den langfristigen Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zulassen.

Deshalb ist es gut, mit einer kompetenten Beratung im Bereich Arbeitsrecht eine dritte Partei zu haben, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften aus dem Arbeitsrecht überwacht.

Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Befristung steht Ihnen die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Karoff & Möhring in Hannover gerne zur Verfügung.
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