Selbst wenn eine Kündigung wirksam ist, so beendet diese Maßnahme nicht nur einfach ein Arbeitsverhältnis. So sind Kündigungen zum Beispiel oft mit der Zahlung von Abfindungen verbunden und auch die Erteilung ordnungsgemäßer Zeugnisse steht anlässlich einer Kündigung an. Ganz gleich, ob Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder ob Sie als Arbeitgeber über Kündigungen entscheiden, in jedem Fall ist unsere Kanzlei der richtige Partner für Sie. Vor allem auf Arbeitnehmerseite werfen Kündigungen für die Betroffenen oft existenzielle Fragen auf. Unsere Kanzlei in Hannover prüft die Wirksamkeit einer Kündigung, verhindert unberechtigte Kündigungen bzw. wehrt sie ab und berät über die sozialrechtlichen Folgen von Kündigungen. Kündigungsschutzverfahren bilden deshalb einen bedeutenden Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit für Arbeitnehmer.
Darüber hinaus machen wir Ihre Ansprüche aus Kündigungen geltend wie ausstehende Zahlungen aus Gehältern, Provisionen, Karenzentschädigungen, Urlaub und nicht zuletzt das Erteilen von ordnungsgemäßen Arbeitszeugnissen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche auch durch. Ebenfalls übernehmen wir Ihr Mandat für Befristungskontrollklagen vor den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten. Arbeitgeber beraten wir über die Gestaltung einer wirksamen Kündigung, damit Sie eine auch rechtlich fundierte Entscheidung treffen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Arbeitsverträgen unser juristisches Wissen zu Kündigungen schon bei der Formulierung von Arbeitsverträgen zur Verfügung. Auch prüfen wir befristete Arbeitsverträge speziell auf die Wirksamkeit der dort vorgesehenen Kündinungsregeln möglichst noch vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.
Wir bemühen uns dabei, Ihnen nicht nur fachlichen Rat zu geben, sondern Sie auch – falls nötig – emotional zu stärken und mit Ihnen gemeinsam als Team die sich stellenden arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen.